Bundestag beschließt Weiterführung des MAP
11.07.2010
Förderungen für Pelletheizung und Hackgutheizung in Deutschland
Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm aufgehoben
Der Haushaltsausschuss des deutschen Bundestages hat die Haushaltssperre zum Marktanreizprogramm für
erneuerbare Energien (MAP) aufgehoben. Damit können die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Mio
Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden.
Mit der Aufhebung der MAP-Sperre wird der am 3. Mai 2010 verkündete Programmstopp aufgehoben.
Seit 12. Juli 2010 können laut Angaben des Bundesumweltministeriums beim zuständigen Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden.
In jedem Fall werden sich die Bedingungen für die Heizungszuschüsse ändern.
Anbei die vorgesehenen Änderungen in Kürze:
Alle bis zum 03. Mai 2010 beim BAFA eingegangen Anträge werden nach der bisherigen Förderrichtlinie
in vollem Umfang gefördert. Alle vom 04. Mai bis 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangenen Anträge werden
abgelehnt. Erfüllen diese Anlagen bzw. Anträge die Anforderungen der neuen Richtlinie, so ist eine
erneute Antragstellung ab/seit dem 12. Juli 2010 möglich.
Dabei sind jedoch folgende geänderte Fördertatbestände der neuen Richtlinie zu berücksichtigen:
Nicht mehr gefördert werden:
- Anlagen, die in Neubauten errichtet werden.
- Solarkollektoren, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen.
- Luftgeführte Pelletöfen.
- Scheitholzvergaserkessel (Holzvergaser.
Zusätzlich werden einzelne Fördersätze und Bonifikationen gekürzt, Pelletheizung und Hackgutheizung
weiterhin förderfähig!
Gefördert werden weiterhin:
- Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung·
- Pelletkessel · wie beispielsweise der Gilles HPK-RA 15 mit Stückholzfunktion·
- Holzhackschnitzelkessel · (wie beispielsweise die Hackgutheizung Gilles HPK-RA 30).
...
Die neue Förderrichtlinie wurde veröffentlicht und sind seit 12. Juli 2010 in Kraft getreten.